Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden? (Wahlen)
Hallo prototyp,
die Auffassung von Heiner ist im Ergebnis zutreffend, wonach das Stelli-Mandat erloschen ist. Darauf, ob die BSBV den Rücktritt auch angenommen hat, wie ciralifan meint, kommt es bei einer Niederlegung nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, dass die BSBV empfohlen hat, es sich nochmal zu überlegen. Denn in dem Moment, als der Stelli die Amtsniederlegung gegenüber der BSBV erklärte, ist das Mandat augenblicklich erloschen. Es kommt hier nur auf den Zugang der einseitigen Willenserklärung des Stelli bei der BSBV an.
Gruß,
Cebulon