Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden? (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 20.10.2015, 11:46 (vor 3119 Tagen) @ prototyp

Und: es sei nun ein Formfehler, da die Aussage "Ich trete zurück" nicht die richtige Aussage gewesen sei.

Hallo prototyp,
die Gerichte sehen das völlig anders. Das ist kein Formfehler. Die mündliche Aussage eines Stellis gegenüber der SchwbV "Ich trete zurück" ist absolut ausreichend für eine Amtsniederlegung und für das Erlöschen des Mandats nach Düwell, SGB IX, § 94 RdNr 98. Die einmal abgegebene Erklärung kann weder zurückgenommen noch widerrufen werden. Das ist unwiderruflich. Heiner ist daher zuzustimmen. Es kommt hierbei rechtlich nicht darauf an, ob und wann diese Niederlegung bereits dem Arbeitgeber oder wem auch immer mitgeteilt wurde. Mich würde schon mal interessieren, in welchem vorgeblichen Kommentar was gegenteiliges stehen soll und was genau.

Gruß
Cebulon


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