Teilhabe am Arbeitsleben, behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitspl. (Hilfsmittel)
Servus JS,
hier dürfte jetzt die Rentenversicherung der Kostenträger sein;
also muss ein Antrag auf die erforderlichen Hilfsmittel samt
medizinischer Befundberichte und wenn möglich, auch einer
betriebsärztlichen Stellungnahme gestellt werden.
Meines Erachtens muss dabei nicht aufgeschlüsselt werden, dass
dieser Kollege quasi zwei Arbeitsplätze inne hat und vor allen
Dingen nicht, dass einer davon schon leidensgerecht ausgestattet
worden ist.
Wehret den Komplikationen.
Mit dienst-täglichem Gruß
Ironie