Teilhabe am Arbeitsleben, behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitspl. (Hilfsmittel)
Hallo,
der AN sollte sich an die örtlich zuständige Rreha-Servicestelle wenden. Zu deren gesetzlichen Aufgaben gehört auch die Klärung der Zuständigkeit.
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&Tschüß
Wolfgang