Krankenrückführ gespräche (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
hier eine gute Infoseite!
und
hier ein Urteil.
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung von formalisierten Krankenrückkehrgesprächen LAG München, Beschluss vom 13.02.2014, 3 TaBV 84/13
Aber: Ein Rückkehrgespräch ersetzt kein kein ordnungsgemäßes BEM mit Beteiligung der SBV.