Bewerberverfahren mit dem Stellvertreter teilen ? (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 01.12.2015, 14:41 (vor 3075 Tagen) @ Shadow

Hallo Shadow,

die Vergleichbarkeit der einzelnen Bewerber ist bei unterschiedliche Personen der SBV im gleichen Bewerbungsverfahren schwierig umzusetzen. Der Ausschluss der SBV durch den Arbeitgeber ist aber dennoch nicht zulässig. Die SBV organisiert sich selbst und handelt weisungsfrei.
Bei deiner Größe / Anzahl der behinderten Menschen wäre eine Übertragung von Aufgaben auf den Stellvertreter möglich und der Stellvertreter könnte das Auswahlverfahren durchgängig begleiten und damit eine mögliche Ungleichbehandlung oder unterschiedliche Wahrnehmungen verhindern.

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Gruß
Wolfgang


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