1 Tag frei für SBV Arbeit (Freistellung)

Heinrich, Wednesday, 02.12.2015, 16:53 (vor 3074 Tagen) @ Mahei

Hallo,

die Rechtsgrundlage ist dad SGB IX und die hierzu ergangenen Urteile.

Es gilt hier grundsätzlich,
1. Mandatsarbeit erfolgt während der Regelarbeitszeit
2. Mandatsarbeit hat grundsätzlich Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit.
3. Der Arbeitgeber MUSS hierauf achten dass dieses möglich ist und betreffend der arbeitsvertraglichen Arbeit dieses so planen, dass Mandatsarbeit möglich ist und diese nicht behindert wird.
Er muss also ggf für Ersatz Sorge tragen.
4. Die SBV muss so früh wie möglich den AG über Abwesenheit vom Arbeitsplatz informieren, damit der AG planen bzw für Ersatz sorgen kann.
5. Die SBV MUSS NICHT die Wahrnehmung der Mandatsarbeit beantragen. Also keinen Antrag stellen.
6. Die SBV muss sich ordnungsgemäß vom Arbeitsplatz abmelden, gilt ggf auch wenn ich zwar am Arbeitsplatz verbleibe aber wegen Mandatsarbeit gehindert bin meine arbeitsvertragliche Arbeit wahrzunehmen.

Notfalls kann man als SBV hier auch die Hilfe eines Fachanwaltes und des Arbeitsgericht nutzen. Die Kosten trägt der AG.

PS: Es ist hier betreffend der Rechte der SBV und der Pflichten des AG genau wie beim BR


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