Teilnahme der SBV an sitzungen des BR-Wahlvorstandes (Allgemeines)
Hallo,
Du hast deswegen nichts gefunden, weil es kein Teilnahmerecht gibt.
Die Sitzungen des WV sind grundsätzlich nichtöffentlich (Fitting, § 1 BR-WO, Rn 6), es sei denn, daß das Gesetz ausdrücklich Öffentlichkeit vorschreibt (zB bei der Feststellung des Wahlergebnisses).
Was willst du denn überhaupt als SBV in einer WV-Sitzung ? Welchen Sinn soll die Teilnahme haben ????
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&Tschüß
Wolfgang