Teilnahme der SBV an sitzungen des BR-Wahlvorstandes (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 17.12.2015, 22:53 (vor 3059 Tagen) @ tatekuru

Hallo tatekuru,

ich gehe gedanklich einen Schritt weiter. Der Wahlvorstand wird durch den Betriebsrat, durch das Arbeitsgericht oder in einer Wahlversammlung bestellt. Es ist ein Ehrenamt und damit Unabhängig und Weisungsfrei und die Durchführung unterliegt der Wahlordnung.

Das Arbeitsgericht Regensburg hat am 06.06.2002 mit Beschluss 6 BVGa 6/02 S folgende Leitsätze geprägt:

1. Die Verpflichtung des Wahlvorstands, die Betriebsratswahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen, gibt diesem das Recht, Hindernisse und Störungen, die der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl entgegenstehen, zu beseitigen.

2. Der Wahlvorstand hat zur Beseitigung störender Eingriffe auf der Grundlage des § 20 BetrVG einen allgemeinen Unterlassungsanspruch. Dieser kann auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

https://www.verdi-bub.de/urteil/beeinflussung-der-betriebsratswahl-unterlassungsanspruch-des-wahlvorstands/

Der Beschluss ist auf einen Arbeitgeber gemünzt. Wie würde eine Teilnahme der SBV ohne Rechtsgrundlage an einer Sitzung eines unabhängigen Gremiums unserer demokratischen Grundordnung wohl gewertet werden? Insbesondere mit Blick auf § 119 BetrVG, nachdem selbst der bestellende Betriebsrat einen Wahlvorstand nicht mehr absetzen kann. :-P

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Gruß
Wolfgang


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