Eingetragener Verein kann öffentlicher Dienst sein? (Allgemeines)

Der Unbeugsame, Friday, 22.01.2016, 11:27 (vor 3038 Tagen)

Hallo zusammen,

es geht darum, ob von einem neuen MA die Zeiten bei einem ehemaligen AG als Zeiten im ÖD anerkannt werden.

Ein ehemaliger AG ist ein e. V., der in Anlehnung an die Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes (Bund) vergütet.

Reicht diese Anlehnung aus, damit dieser ehemalige AG als AG im ÖD gilt?

Schöne Grüße

DU


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