Eingetragener Verein kann öffentlicher Dienst sein? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.01.2016, 09:41 (vor 3035 Tagen) @ Der Unbeugsame

Hallo,

"öffentlicher Arbeitgeber" ist in § 71 Abs. 3 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__71.html
abschließend definiert.

Ein e.V. kann per Definition kein öffentlicher Arbeitgeber iSd SGB IX sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion