Schulungsmaßnahme 2.Stellvertreter (Stellvertreter/in)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 15.02.2016, 16:17 (vor 3010 Tagen) @ Lombardi

Hallo Lombardi,

Würde den 2.Stellvertreter gern zu einem Grundlagenseminar schicken.
Frag: Müsste der 1.Stellvertreter sein Amt niederlegen, dass der 2.Stellvertreter nachrücken kann?

Leg doch dem Arbeitgeber einfach die Seminaranmeldung mit SBV-Beschluss vor.
Bei vielen Firmen klappt das ohne große Nachfrage.
Auch aus deiner Firma (anderer Standort) war schon der 2. Stelli bei mir am Seminar.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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