anspruch auf Entsfheidung des IGA (Kündigung)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 06.05.2016, 09:39 (vor 2912 Tagen) @ Apanatshi

Moin Moin Apanatshi,

zunächst einmal die rechtliche Grundlage, die hier ein bisschen verworren ist. Der AG will außerordentlich kündigen, dann ordentlich dann Auflösungsvertrag .... da stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt Kündigungsgründe gibt, warum dieser Mitarbeiter gehen soll. Auf dieser Grundlage würde ich argumentieren und auf den §95,2 verweisen, wonach der AG die SBV umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören hat.

Nun aber läuft die ganze Sache undurchsichtig weiter, was kannst Du nun tun?
Das Integrationsamt muss nach § 88 innerhalb eines Monats nach Antragseingang entscheiden. Diese erhält nur der Arbeitgeber und der Schwerbehinderte. Da der Arbeitgeber aber die oben beschriebene Informationspflicht hat, würde ich diesen parallel zum I-Amt anschreiben und dies Schreiben des I-Amts einfordern.
Zudem würde ich den Schwerbehinderten bitten, Dich ebenfalls zu unterrichten, sowie er dieses Schreiben erhält. Auch falls das Kündigungsverfahren zugunsten einer Auflösung gestoppt worden sein sollte, müsste Dich der AG aufgrund von §95,2 davon in Kenntnis setzen.

Hier wäre wichtig, dass Du den Schwerbehinderten nach seiner Meinung fragst, ist er einverstanden mit der Auflösung, hast Du keinen Spielraum. Will er weiter arbeiten, dann sollten klärende Gespräche wie im Präventionsverfahren, alternativ mit dem IFD her, um zu klären, wie das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden kann.

Vielleicht konnte ich Dir hiermit ein wenig helfen.

Liebe Grüße

Hendrik


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