Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 10.06.2016, 13:29 (vor 2882 Tagen) @ Sandra

Hallo,

evtl. hat Dein AG den § 4a EFZG falsch verstanden.
Diese Vorschrift bietet dem AG ausdrücklich keine Rechtsgrundlage für einseitiges Handeln, sondern lediglich die Möglichkeit, eine derartige Kürzung zukünftig zu vereinbaren - sei es durch TV, BV oder Arbeitsvertrag.

Sofern es bei Euch noch keine Regelung in TV, BV oder Arbeitsvertrag gibt, darf der AG nicht kürzen mit Berufung auf § 4a EFZG.

Gilt zB kein TV, kann § 4a nur aufgrund einer mitbestimmungspflichtigen BV vom AG angewendet werden, wobei die BV auch nicht in bestehende Arbeitsverträge eingreifen darf.

So zB ErfK, Dörner/Reinhard, § 4a EFZG Rn 2

--
&Tschüß

Wolfgang


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