Ausgleichsabgabe (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 17.06.2016, 14:48 (vor 2870 Tagen) @ Schollo64

Hallo zusammen,

Hallo,

wie ist das hier

Unsere Unternehmen ist zum 1.1.2016 mit 613 a auf einen neuen Arbeitgeber übergetreten.

genau zu verstehen ?
Gab es eine Verschmelzung ? Wurde der Betrieb komplett bzw. teilweise verkauft ? Existiert der Betrieb unverändert weiter und es gibt nur einen neuen Eigentümer ?

Grundsätzlich haftet ein neuer Eigentümer auch für die Verpflichtungen aus dem SGB IX. Probleme kann es aber geben, wenn nur ein Betriebsteil veräußert wurde, der alte Betrieb aber ansonsten weiterbesteht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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