Ausgleichsabgabe (Allgemeines)
Hallo zusammen,
Hallo,
wie ist das hier
Unsere Unternehmen ist zum 1.1.2016 mit 613 a auf einen neuen Arbeitgeber übergetreten.
genau zu verstehen ?
Gab es eine Verschmelzung ? Wurde der Betrieb komplett bzw. teilweise verkauft ? Existiert der Betrieb unverändert weiter und es gibt nur einen neuen Eigentümer ?
Grundsätzlich haftet ein neuer Eigentümer auch für die Verpflichtungen aus dem SGB IX. Probleme kann es aber geben, wenn nur ein Betriebsteil veräußert wurde, der alte Betrieb aber ansonsten weiterbesteht.
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&Tschüß
Wolfgang