Atteste in die Personalakte? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 15.07.2016, 09:59 (vor 2842 Tagen) @ MatthiasNRW

Moin Moin,

auch wir haben einen solchen Internen Stellenmarkt, der sowohl bei gesundheitlich Eingeschränkten, die nicht mehr in die bisherige Tätigkeit zurückkönnen, als auch wenn Stellen weggefallen sind, aktiv wird. Diese übernehmen für die Zeitdauer der Vermittlung zwar Arbeitgeberfunktion, aber benötigen, um einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, auch die Mithilfe der Beschäftigten, unter anderem auch die Angabe der Einschränkungen und ggf. auch der Erkrankungen, wenn dies am neuen Arbeitsplatz von Bedeutung ist. So darf z.B. ein Kollege mit neuer Epilepsie oder plötzlich auftretendem Schwankschwindel in der neuen Tätigkeit keine E-Lok fahren, auch wenn er einen solchen Schein noch in der Personalakte hat, usw. Um leidensgerechte Arbeitsplätze zu finden, können daher Arztatteste notwendig werden.

Bei uns werden die Akten dieser Abteilung getrennt von den normalen Personalakten, die in der Personalverwaltung liegen, geführt, was die Sachlage ein wenig entspannt.

Vielleicht wäre diese Vorgehensweise auch bei Euch eine Möglichkeit.

Liebe Grüße

Hendrik


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