Einladung zum VG an falsche E-Mail-Adresse (AGG)

susanngoebel, Monday, 17.10.2016, 18:40 (vor 2747 Tagen)

Hallo miteinander,

ein schwerbehinderter Bewerber, der sich per E-Mail beworben hat, erhielt per E-Mail eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

Da sich der schwerbehinderte Bewerber darauf nicht meldete, wurde versucht, diesen telefonisch zu erreichen. Leider schlug dieses fehl. Weder telefonisch erreichbar, keine Mailbox. Komischerweise brachen die Anrufversuche bereits beim Wählen ab.

Aufgrund dieser Tatsachen, ging man davon aus, dass der schwerbehinderte Bewerber kein Interesse mehr an der Stelle hat und schickte der Person eine schriftliche Absage.

Aufgrund dieser Absage begehrt der schwerbehinderte Bewerber über einen Anwalt jetzt Entschädigungsansprüche i. H. v. drei Bruttomonatsgehältern, weil man ihn nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat, was leider faktisch gesehen letztlich auch nicht geschehen ist, denn eine schriftliche Einladung wurde nicht an die Person versandt.

Erst nach dem Schreiben des Anwalts des schwerbehinderten Bewerbers fiel auf, dass die Einladung zum Vorstellungsgespräch an eine falsche E-Mail-Adresse versandt wurde, wobei lediglich die Domain falsch war. Die E-Mail wurde also nicht an xyz@domain.com, sondern an xyz@domain.org geschickt.

Der Anwalt setzt eine Frist von zwei Wochen, um die Entschädigungszahlung zu überweisen, andernfalls wird Klage eingereicht.

Im Hause ist jetzt schon deswegen die Hölle los und am Bewerbungsverfahren beteiligte MA haben schon Angst, dass da im schlimmsten Fall drei Monatsgehälter bezahlt werden müssen.

Es wurde bereits ein Fachwanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert, der einem aber keine so rosigen Nachrichten übermittelt hat.

Daher jetzt folgende Fragen an andere, die sich damit evtl. auch auskennen und vielleicht schon solche Fälle hatten.

Was jetzt tun?

Auf eine Klage ankommen lassen - mit dem Risiko drei Monatsgehälter überweisen zu müssen? Oder ein Gegenangebot unterbreiten - hin- und herfeilschen, sodass man sich letztlich außergerichtlich einigt? Oder am besten gleich diese drei Monatsgehälter überweisen?

Man ist sich sicher, dass der gegenerische Anwalt nicht gleich alles an Gesetzesgrundlagen und Gerichtsurteilen dem AG um die Ohren gehauen hat und dieser noch Entsprechendes auf Halde hat. Eigene Recherchen in entsprechenden Paragraphen ergaben nämlich leider auch keine positiven Ergebnisse für den AG.

Liebe Grüße

Susann Goebel


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