Interessen-Konflikt und mögliche Behinderung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 20.10.2016, 20:15 (vor 2744 Tagen) @ Pernille

Hallo,

Deine Zuständigkeit beginnt nun mal erst frühestens mit Antragstellung. Auch für eine "offensichtliche" Schwerbehinderung sind die Angaben, die du machst, bei Weitem nicht eindeutig.
Du bist nicht zuständig.

Ansprechen kannst Du den Kollegen natürlich jederzeit von Kollege zu Kollege, aber nicht als SBV.

Das sich ein BRM dafür hergibt, für den AG die "Drecksarbeit" zu übernehmen, ist zwar menschlich übel, kann aber von dir bestenfalls auf der nächsten BR-Sitzung angesprochen werden. Für direkte Handlung als SBV sehe ich keinen Ansatzpunkt.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion