BR denkt, dass die SBV SB/GG bevorzugt (Umgang mit BR / PR)

WoBi, Tuesday, 01.11.2016, 09:53 (vor 2745 Tagen) @ sbv-Frank

Hallo SBV-Frank,
Mitarbeitervertretungen müssen es nicht allen recht machen, sondern nur den zu vertretenden Kolleginnen und Kollegen gegenüber. Diese "Einseitigkeit des Handelns" ist durch die Zweckbestimmung des Ehrenamtes als gewählter Interessensvertreter vorgegeben. Es wurde ein bewusster gesetzlicher Interessensgegensatz geschaffen.

" ... Der Beteiligung des Betriebsrats an Entscheidungen des Arbeitgebers liegt nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Vorstellung zugrunde, dass zwischen dem Arbeitgeber und der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft Interessengegensätze bestehen, die des Ausgleichs bedürfen.
Dies kommt beispielsweise in den Vorschriften über die Mitbestimmungsrechte zum Ausdruck, die jeweils mit Regelungen zur Lösung von Konflikten entweder durch das Gericht oder durch die Einigungsstelle verbunden sind. Die Verpflichtung beider Seiten zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG beseitigt diese Interessenpolarität nicht, sondern setzt sie gerade voraus."

Bundesarbeitsgericht vom 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

Die Schwerbehindertenvertretung hat den gesetzlichen Auftrag die Interessen von schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen im Betrieb zu vertreten. Dies erfolgt meist auf einer individuellen Ebene. Ein Betriebsrat ist hauptsächlich auf der kollektiven Ebene tätig. Die gewählten Interessensvertreter sollten zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen agieren. Mitarbeitervertretungen können sich durch ihre unterschiedlichen Pflichten und Rechte ergänzen und sich gegenseitig in der jeweiligen Aufgabenerfüllung unterstützen. Dies kommt z.B. durch die Teilnahmemöglichkeit der SBV an allen Sitzungen zwecks Informationsaustausch zum Ausdruck.
Dies ist ein gegenseitiger Lernprozess, der auf Seiten der SBV die Kenntnisse der Möglichkeiten nach dem BetrVG voraussetzen. Es ist der (unterschwellige) Gedanke der Konkurrenz in den Köpfen zu überwinden. Der Betriebsrat vertritt weiterhin schwerbehinderte oder gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen im mitbestimmten Bereich. Die SBV ist, wie die JAV, eine spezialisierte Mitarbeitervertretung.

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Gruß
Wolfgang


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