Konzern-SBV - Verweigerung zur Dienstreise (Gesamt-Konzern-SBV)
Folgende Konstellation:
Mutterbetrieb - es gibt SBV
Tochterbetrieb 1 - es gibt SBV
Tochterbetrieb 2 - keine SBV
Tochterbetrieb 3 - keine SBV
die beiden vorhandenen SBVen haben sich auf eine Person geeinigt, die die Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Konzern vertritt.
Jetzt eine Anfrage einer schwerbehinderten Mitarbeiterin in Tochterbetrieb 3 (anderer Standort)
1. Man verweigert der Mitarbeiterin dort die Ausplanung, damit sie sich am Arbeitsort mit der SBV in ihrer Arbeitszeit treffen kann.
Hat sie das Recht sich während ihrer Arbeitszeit beraten zu lassen?
2. Man verweigert der SBV die Dienstreise.
Kann die SBV die Dienstreise trotzdem antreten? - Wenn ja - wie begründen? Rechtliche Grundlage? Wo nachzulesen?
Danke für Unterstützung!