Wiedereingliederung der SVP (Stellvertreter/in)

WoBi, Sunday, 05.02.2017, 21:45 (vor 2637 Tagen) @ Rolf Roxlau

Hallo,

wenn es aus Sicht des verordneten Arztes keinen medizinischen Grund gibt, kann sich die Vertrauensperson als nicht verhindert erklären bzw. korrekter stellt die SBV eine Verhinderung selbst fest, damit die Stellvertretung tätig werden kann.
Die SBV-Tätigkeit ist Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit. Die stufenweise Wiedereingliederung soll zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen.
Die Regelungen für das BEM sind zu beachten, auch für die ehrenamtliche Tätigkeit.

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Gruß
Wolfgang


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