Wiedereingliederung der SVP (Stellvertreter/in)

Heinrich, Sunday, 05.02.2017, 23:35 (vor 2642 Tagen) @ Rolf Roxlau

Hallo,

er gilt der Grundsatz: Krankheit und auch Arbeitsunfähigkeit sind stellen KEINE grundsätzliche Amtsunfähigkeit dar!

Auch während eines laufenden BEM kann also die SBV durch das Mandat wahrnehmen, sich also als NICHTVERHINDERT erklären! Ob es sinnvoll ist muss die SBV für sich selbst entscheiden!

Der Arzt kann hier nicht entscheiden, dass die SBV verhindert ist!!
Er kann somit der SBV die Mandatswarnahme NICHT untersagen oder im Umfang/in der Art einschränken!!

Ein Arzt kann ausschließlich eine Arbeitsunfähigkeit feststellen!!

Arbeitsunfähigkeit ist aber eben nicht zwingend Amtsunfähigkeit!!


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