Monatsgespräch Leitung und PR (Allgemeines)
Teilnahmerecht an den regelmäßigen Besprechungen mit dem Arbeitgeber (Monats-/ Vierteljahresgespräche) § 95 Abs. 5 SGB IX
Daher hast du Recht, nachzulesen links unter Rechte und Pflichten
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