SB-Versammlungen (Gesamt-Konzern-SBV)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 04.05.2017, 17:58 (vor 2549 Tagen) @ SiDo

Vielen Dank Hans-Peter für deine Antwort, was mir aber noch nicht ganz klar ist, halte ich dieVersammlungen in den einzelnen Betrieben oder
kann ich alle betroffenen Mitarbeiter aus Hamburg, Dresden, Frankfurt.... auch zu einer Gesamtversammlung nach z. B. München einladen?

Stand doch drin in meinem Posting:
...Sie kann auch mit den schwerbehinderten Menschen des Betriebes, in denen eine Schwerbehindertenvertretung fehlt, eine Versammlung nach § 95 Abs. 6 SGB IX durchführen.....
Weitergehendes kannst du mit dem AG verhandeln und für die Zukunft in eine Inklusionsvereinbarung aufnehmen.

PS: Wäre schön wenn du dein Profil ausfüllen würdest.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Tags:
Versammlung


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