Berechnung zum Verfall des Urlaubsanspruches trotz Krankheitl richtig? (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.05.2017, 16:33 (vor 2529 Tagen) @ Holger Mahr

Hallo,

die Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsverfall (zuletzt C214/10, EuGH vom 22.11.2011) bezog sich immer nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen, der wiederum auf Art. 7 der RL 2003/88/EG beruht.

Für den übergesetzlichen Urlaub gilt nach wie vor die Verfallsfrist des § 7 Abs. 3 BUrlG.

Bei der Reihenfolge von gesetzlichem und übergesetzlichem Urlaub hat das BAG entschieden (zB 7.8.2012, 9 AZR 760/10) das der gesetzliche Urlaubsanspruch grundsätzlich vorrangig vom AG erfüllt werden muß. Deswegen wird der gesetzliche Urlaub immer zuerst "genommen" und erst nach Erfüllung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs folgt die Erfüllung des übergesetzlichen Anspruchs.

Im Endergebnis hat der AG also mit seiner Rechnung grundsätzlich recht, wobei aber immer darauf geachtet werden muß, daß der Zusatzurlaub für sbM ebenfalls gesetzlicher Urlaub ist.

Falls Tarifbindung vorliegt. muß dann in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob evtl. zum Urlaubsverfall im TV für den AN günstigere Regelungen bestehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion