SBV - auch zuständig für Zeitarbeiter? (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Claudia @, Thursday, 11.09.2003, 19:35 (vor 7557 Tagen)

Hallo,
bei uns werden demnächst 2 schwerbehinderte
Zeitarbeiter eingestellt. Ich erfuhr dies heute vom
Betriebsrat. Die Personalabteilung meint, dass die SBV
nur informiert werden muss, wenn die Mitarbeiter
direkt einen Vertrag mit der Firma haben, jedoch
nicht, wenn sie über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt
werden.
Wer weiß hierzu Genaueres und kann mir Tipps geben>
Besten Dank im voraus.
Claudia


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