Re: SBV - auch zuständig für Zeitarbeiter? (Leih- bzw. Zeitarbeit)

hackenberger, Thursday, 11.09.2003, 21:55 (vor 7557 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

eine Nachfrage: Meinst Du "Leiharbeitnehmer">
Zu diesem Thema (Leiharbeitnehmer) hier eine Hinweis:

Leiharbeitnehmer sind nach § 14 Abs. 1 AÜG
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) auch während der Zeit
der Arbeitsleistung bei einem Entleiher Mitarbeiter
des Verleihers.

Hier wäre ggf. noch zu klären ob diese Kräfte ggf. lt.
den Anforderungen/Regularien in den Betrieb
eingegliedert werden. Zu dieser Frage verständigst Du
dich am besten mit euerem BR.

Bernhard


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