Einladung zu Vorstellungsgesprächen (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 28.09.2017, 16:01 (vor 2408 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

wenn Urteile doch dann bitte passende zu meinem Beispiel. Denn eine Stelle als Koch und Bewerber ein Seemann der als Smutje gearbeitet hat ist NICHT vergleichbar und anwendbar wenn sich ein BLINDER auf eine Stelle als Fahrer bewirbt.
Ich weiß schon warum ich dieses Beispiel genommen habe. Denn hier wäre JEDE Klage auch gem AGG zu 100% aussichtslos.

Denn ein solcher Bewerber in diesem Fall wäre ganz eindeutig fachlich/sachlich und ganz offensichtlich ungeeignet.

--
mfg Monica


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