Teilnahme an Betriebsratsitzung (Gesamt-Konzern-SBV)

Cebulon, Saturday, 10.03.2018, 15:52 (vor 2249 Tagen) @ J_Neumann

Eine Einladung zu Betriebsratssitzung lag vor. Der Personalchef ist der Auffassung, daß ich telefonisch teilnehmen kann.

Hallo, ich sehe in diesem Ansinnen bestenfalls eine leichtfertige Aufforderung zum Rechtsbruch. Der Einsatz von Videokonferenzschaltungen für Sitzungen wurde zwar durch Art. 5 des Gesetzes vom 17.07.2017 zugelassen. Eine solche IuK-Technologie wurde aber einstweilen lediglich für "Besatzungsmitglieder von Seeschiffen" und auch nur in den engen Grenzen des neuen § 41a EBRG zugelassen.

Gruß,
Cebulon


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