Re: Neu in der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Harald @, Tuesday, 14.10.2003, 16:11 (vor 7524 Tagen) @ Bianca

Hallo Bianca, habe soeben Deine Nachricht gelesen. Für
Dein Mandat ist Deine eigene Schwerbehinderung
ersteinmal ohne Bedeutung. Für 2. Stellvertreter sieht
der Gesetzgeber auch keine bezahlte Freistellung für
Seminare und ähnlichem zwingend vor. Wenn Dein
Schwerbehindertenvertreter für Dich beim Arbeitgeber
glaubhaft machen kann, daß Du entsprechende Seminare
benötigst, um so besser, denn da kannst Du viel lernen.
Laß mal von Dir lesen, was es bei Deinem Arbeitgeber
an Problemen gibt. Gruß Harald


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