Freistellung (Gesamt-Konzern-SBV)

Ibi 1807 @, Thursday, 13.04.2006, 07:48 (vor 6619 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberg,

erst mal herzlichen Dank für die umfassende Antwort.

Ich möchte jedoch noch anmerken das dem § 95 noch den § 96 Abs 4 gegenübersteht.
Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt,wird die Vertrauensperson auf Ihren Wunsch freigestellt.

PS:Mit der Pauschale für die BR sind alle eventl.anfallende Mehr-, Nacht-,Spät-,Sonn-und Feiertagsarbeitsstunden ggf.anfallende Zuschläge und Zulagen abgegolten.


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