Freistellung (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Bernhard Hackenberg,
erst mal herzlichen Dank für die umfassende Antwort.
Ich möchte jedoch noch anmerken das dem § 95 noch den § 96 Abs 4 gegenübersteht.
Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt,wird die Vertrauensperson auf Ihren Wunsch freigestellt.
PS:Mit der Pauschale für die BR sind alle eventl.anfallende Mehr-, Nacht-,Spät-,Sonn-und Feiertagsarbeitsstunden ggf.anfallende Zuschläge und Zulagen abgegolten.