Freistellung (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Thursday, 13.04.2006, 08:00 (vor 6611 Tagen) @ Ibi 1807

Hallo,

ja, sorry, stimmt für das Thema Freistellung ist dieser ja anzuwenden!

PS: Eine Abgeltung von Mehrarbeitsstunden mit einer Pauschale könnte rechtlich problematisch sein. So hat das BAG schon einmal entschieden, dass z.B. die oft bei AT-AN angewandte Regelung, dass mit dem Gehalt alle Mehrarbeit abgegolten ist unter bestimmten Konstellationen (hier kommt es auf die Anzahl der Stunden an) nicht statthaft ist.


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