Freistellung (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
ja, sorry, stimmt für das Thema Freistellung ist dieser ja anzuwenden!
PS: Eine Abgeltung von Mehrarbeitsstunden mit einer Pauschale könnte rechtlich problematisch sein. So hat das BAG schon einmal entschieden, dass z.B. die oft bei AT-AN angewandte Regelung, dass mit dem Gehalt alle Mehrarbeit abgegolten ist unter bestimmten Konstellationen (hier kommt es auf die Anzahl der Stunden an) nicht statthaft ist.