Freistellung und Verantwortung (Freistellung)
Du siehst es eigentlich schon richtig.Niemand kann und darf dir vorschreiben wann wie wo du die SBV Arbeit erledigst.
Was dein AG hier plant ist für mich eine Mandatsbehinderung !
Wie im SGB 9 verankert stellt dich die anfallende Mandatstätigkeit von "normaler" Arbeit frei. Dies gilt auch für Seminare.
Um des lieben Friedens willen könntest du - wenn du Erfahrung gesammelt hast wie hoch dein Zeitaufwand täglich/wöchentlich/ etc. ist - anbieten dann nach Zeit ...2-3 Monate eine regelmässige Bürozeit aufgrund deiner Planung einzurichten. Mehr aber auch nicht.
In einer Arbeitsplatzbeschreibung hat dies auch nichts zu suchen, da Mandatsarbeit .