Freistellung und Verantwortung (Freistellung)

garda, Berlin, Thursday, 21.06.2018, 08:07 (vor 2147 Tagen) @ SGBFreak

es handelt sich nicht! um eine Voll-Freistellung sondern, um eine Teil-Freistellung unter 20 Schwerbehinderte ... aber auf einen bestimmten Wochentag fixiert! Ist denn die Arbeitsplatzbeschreibung dann das richtige Dokument oder sollte das seperat von der Arbeitsplatzbeschreibung dokumnetiert werden?

Hallo SGBFreak,

das Ehrenamt der SBV hat mit deinen regulären Arbeitsaufgaben nichts zu tun und kann dir auch nicht vom Arbeitgeber als Betätigungsfeld zugewiesen werden. Es ist ein Wahlamt.

Mithin ist das fixieren einer wie auch immer gearteten Freistellung oder gar von Arbeitsaufgaben im Rahmen der SBV-Tätigkeit oder eine Beschränkung auf bestimmte Wochen, Tage oder Stunden in einer Arbeitsplatzbeschreibung sinn frei und tatsächlich auch nicht bindend, da es den gesetzlichen Vorschriften im SGB IX widerspricht.

Je nach den persönlichen Umständen kann eine Teilfreistellung aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein oder eine lästige Fessel an deinem Gremienbein. :-)

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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