Aufstellung sowohl als VP als auch als Stellvertreter (Stellvertreter/in)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 19.09.2018, 08:32 (vor 2048 Tagen) @ Hertha

Jetzt fällt mir gleich noch eine Frage ein:
Dürfen auf einem Wahlvorschlag die VP und 2! Vertreter genannt werden, mit dann 3 Unterstützungsunterschriften?
So wurde es bei uns in der letzten Wahl gehandhabt. Es haben also 3 schwerbehinderte Kollegen/innen für 2 Stellvertreter unterzeichnet...

Gruß Hertha

Hallo,

lade dir mal das ZB spezial
https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c6603i/index.html
runter und schau dir dort das Formular Wahlvorschlag auf Seite 107 an. Sofern der Wahlvorstand beschlossen hat, dass 2 Stellvertreter zu wählen sind, dürfen dort 2 Stellvertreter (und 1 VP) eingetragen werden.
Dieses stellt dann EINEN Wahlvorschlag dar.

Und wie war dieses mit dem Stützunterschriften? (Seite 50 ZB Spezial)
"Jeder Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch drei Wahlberechtigten unterschrieben sein" (§ 6 Absatz 2 Satz 1 SchwbVWO)

Und somit .......


VG


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