Vollfreistellung - Definition (Freistellung)
Die Vertrauensperson ist dann geklont und kann mehrere unterschiedliche Aufgaben simultan wahrnehmen, die aber nicht zwangsläufig gleichzeitig sein müssen.
Eine Aufgabe wird aber immer nur von einem Klon oder dem Original (d.h. von einer Person) wahrgenommen und der Klon ist hierfür ebenfalls im Amt.
Eine Abstimmung der Klons mit dem Original ist aber nötig und möglich.