SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Monica99, Monday, 17.12.2018, 14:29 (vor 1958 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotto, Ingo u.a.,

schaut euch doch einfach einmal die zitierte IFB Webseite an.
Aufgaben: Stellvertretung und Heranziehung
Der Stellvertreter vertritt die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung (§ 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX); so z.B. bei Abwesenheit wegen Urlaubs, Krankheit, etc. oder bei Verhinderund aufgrund der Wahrnehmung anderer Aufgaben im Betrieb / in der Dienststelle oder - so hat es das Bundesteilhabegesetz (BTHG) klargestellt - auch bei Verhinderung durch Befangenheit bei individueller und unmittelbarer Betroffenheit der Vertrauensperson.

Nochmals ganz klar, die gesamte SBV als VP und Stelli sind für die Wahlperiode in Gänze grwählt. Damit kann auch die VP diese nicht für Tage "außer Betrieb/stilllegen" nehmen oder Stelli suspendieren.

Die VP kann nur für sivh selbst sprechen und wie hier erklären ICH/VP bin nicht im Betrieb/ erreichbar. Das weitere dann regelt das Gesetz. Siehe oben.

Ist das selbe wie bei BR/PR. Auch hier können die Voritzenden nicht diese Gremien schließen.

--
mfg Monica


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