SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 16.12.2018, 19:02 (vor 1960 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Aus der Schliessung des Büros über die Feiertage automatisch eine Erklärung der Verhinderung zu konstruieren, halte ich für sehr weit hergeholt. Ab welchem Zeitraum willst du das festmachen.
Beim vorliegenden Fall handelt es sich um einen Verkehrsbetrieb, der 365 Tage im Jahr arbeitet. Mit deinem Argument müsste das Büro dann ja auch 365 Tage im Jahr offen haben.

Jetzt hat der Amtsinhaber gerade im Weihnachtsbrief mitgeteilt, dass die SBV vom 24.12 bis 02.01.19 geschlossen ist.


Es geht hier um eine ganze Woche bzw 2 Tage länger sogar. Ja, in einem Betrieb der 365 Arbeitstage hat, gillt das Mandat und damit die Mandatspflicht auch an 365 Tagen. So sind die Mandatsträger auch gewählt. Die Gesetze SGB IX, BetrVG und PersVG kennen keine "Betriebsferien". Bei Verhinderungen der Mandatsträger kommen stets die Stellvertreter vorübergehend ins Mandat. Denn so sehen die Gesetze es zwingend vor.

Die Mandatsträger müssen auch nicht zwingend stets ausdrücklich die Verhinderung erklären, damit die Stellvertreter ins Mandat kommen können. Sie "können" ggf. ihre Verhinderung erklären um so den Weg für den Einsatz von Stellvertreter ermöglichen zu können. Dieses ist in bestimmten Fällen auch ratsam, zB wenn die VPSchwb 2 zeitgleiche Termine hat.

Es ist aber keine VORRSUSSETZUNG!

Denn, bei deiner Auslegung, was wäre dann wenn die VPSchwb zB einen Unfall hat und ins Koma fällt, dann dürfte es ja keine Verhinderungsvertretung geben, denn sie kann sich ja nicht als verhindert erklären.

Du solltest deine Sicht und das Thema Verhinderung und Stellvertreter einmal mit deinem BRV besprechen. Denn nach deiner Auslegung würde der wohl viele falsche Sitzungseinladungen und damit nicht beschlusssichere Sitzungen einberufen. Oder erklären sich alle BRM stets als verhindert? Ja, sie solltem dem BRV mitteilen wenn sie verhindert sind.

Hey,
du solltest den zeitraum mal etwas genauer betrachten. Es geht um den Zeitraum zwischen den Feiertagen. Aber das ist anscheinend nach deiner Auslegung nicht relevant.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, kommen die Vetreter automatisch ins Mandat und können aktiv werden, sobald die VP verhindert ist, ohne das es weitere Aktivitäten bedarf?

Obwohl: ".....Auch ist die SBV NICHT wegen Urlaub oder sogar auch wegen Krankheit zwingend verhindert......

Und schau dir mal den beitrag von allbracin an. Dieser ist ebenfalls in einem großen Verkehrunternehmen beschäftigt.
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25223

Dein Vergelich mit dem BR hinkt aber ganz gewaltig.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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