Stellvertretung in Reihenfolge? (Stellvertreter/in)

fisch21, Monday, 12.08.2019, 16:58 (vor 1720 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin Gesamtschwerbehindertenvertreter bei insgesamt 450 Schwerbehinderten/Gleichgestellten über alle Betriebe hinweg. Es wurden 5 Stellvertreter in der Gesamt-SBV gewählt. Die Aufgaben in der Gesamt-SBV sind enorm und ich bin gezwungen einige Aufgabengebiete an Stellvertreter zu delegieren. Mein erster Stellvertreter ist leider auch häufiger verhindert und daher wollte ich einige Aufgabengebiete gleich DIREKT an den 2ten und 3ten Stellvertreter delegieren. Lt. § 178 I S. 6 schließt die Heranziehung für bestimmte Aufgaben die Abstimmung untereinander ein. Ich bin mir hier jedoch in der praktischen Umsetzung unsicher und habe deshalb in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Ist es möglich klar umgrenzte Aufgabengebiete DIREKT an den 2ten und/oder 3ten Stellvertreter zu delegieren?
2. Wenn Punkt 1. möglich ist, benötige ich dazu die explizite Zustimmung des 1. Stellvertreters, da er eigentlich übersprungen wird?
3. Oder muss ich die Aufgabengebiete ZUERST an den 1. Stellvertreter delegieren und wenn dieser im konkreten Fall verhindert ist an den 2ten Stellvertreter usw. delegieren?

Im Voraus vielen Dank :-)
Carl


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