Stellvertretung in Reihenfolge? (Stellvertreter/in)
Hallo,
1. NEIN
2. entfällt
3. JA
Das die gewählte Reihenfolge der Stellis zwingend einzuhalten ist, ergibt sich aus § 178 Abs. 1 Satz 5 iVm § 179 Abs. 4 Satz3 SGB IX und kannst Du jeder einschlägigen Kommentierung zu diesen Vorschriften entnehmen.
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&Tschüß
Wolfgang