Stellvertretung in Reihenfolge? (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 12.08.2019, 17:54 (vor 1720 Tagen) @ fisch21

Hallo,

1. NEIN
2. entfällt
3. JA

Das die gewählte Reihenfolge der Stellis zwingend einzuhalten ist, ergibt sich aus § 178 Abs. 1 Satz 5 iVm § 179 Abs. 4 Satz3 SGB IX und kannst Du jeder einschlägigen Kommentierung zu diesen Vorschriften entnehmen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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