Vorgaben zum Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 11.09.2019, 17:28 (vor 1697 Tagen) @ onegin

Hallo,

der Zusatzurlaub unterliegt denselben Regelungen wie der "normale" gesetzliche Erholungsurlaub nach BUrlG.

§ 7 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
ist von beiden Seiten -AG und AN- genauso zu beachten wie beim sonstigen Erholungsurlaub auch.

--
&Tschüß

Wolfgang


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