Vorgaben zum Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)
Hallo,
der Zusatzurlaub unterliegt denselben Regelungen wie der "normale" gesetzliche Erholungsurlaub nach BUrlG.
§ 7 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
ist von beiden Seiten -AG und AN- genauso zu beachten wie beim sonstigen Erholungsurlaub auch.
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&Tschüß
Wolfgang