Vorgaben zum Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

WoBi, Wednesday, 11.09.2019, 17:33 (vor 1697 Tagen) @ onegin

Hallo Onegin,

der Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Menschen teilt grundsätzlich das Schicksal des gesetzlichen Urlaubs im Guten, wie im Schlechten. Es sind die Regelungen im BUrlG zu beachten. Über die Disposition ist § 7 BUrlG einschlägig.

Ich vermute es handelt sich um eine schulische Einrichtung und die Urlaubswünsche sind nach den Ferienzeiten auszurichten. Dies ist Vergleichbar mit Regelungen für Betriebs- / Werksferien. Hier ist zu berücksichtigen, dass es keine Regelung geben sollte, dass z.B. für die 6 Wochen der großen Sommerferien pauschal 50% der Urlaubstage angerechnet werden. Denn dann müssten schwerbehinderte Menschen mehr Urlaubstage "einbringen" und hätten weniger Vorbereitungszeiten.
Dazu gibt es sicher eine Dienstvereinbarung oder die jeweilige Entscheidung durch den Personalrat.

Aber eine derartige Frage hattest du bereits vor einiger Zeit gestellt.

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Gruß
Wolfgang


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