Bewerbungsgespräche (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 03.11.2020, 20:53 (vor 1300 Tagen) @ Hansmann

Hallo Hansmann,

Vorstellungsgespräche sind im letzten Drittel eines Stellenbesetzungsprozesses. Blick einfach mal als Erstes auf den Anfang des § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und dies in Verbindung mit § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX.
Fordere also die Beteiligung an der Prüfung vor Stellenausschreibung durch den Arbeitgeber, ob bereits schwerbehinderte Beschäftigte den freien, freiwerdenden oder neuen Arbeitsplatz besetzen können, durch die SBV ein.

Im zweiten Schritt ist danach die frühzeitige Information insbesondere der Agentur für Arbeit. "frühzeitig" bedeutet ein mehrtägiger Vorlauf mit der Beauftragung, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 187 Abs. 5 SGB IX tätig werden können und geeignete arbeitssuchende / arbeitslose schwerbehinderte Menschen zu vermitteln.

Falls der Arbeitgeber dieses nicht beachtet hat, kann z.B. der BR die Zustimmung im Rahmen der Mitbestimmung verweigern, da rechtliche Regelungen nicht beachtet worden sind. Dies gilt auch für die Verhinderung zum Vergleich der Kandidaten und der Kontrolle einer benachteiligungsfreien Bewerberauswahl durch die SBV, weil die Teilnahme an Vorstellungsgespräche vereitelt worden ist.

Tipps zur Suche: Vorprüfung, Prüfpflicht
z.B. https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27317

Der Arbeitgeber handelt m.E. hier wider besseren Wissens bei eindeutiger Rechtslage. Zeig als SBV mögliche Schritte dagegen auf. Eine wirksame Methode im Sinne der Territion ;-)

Wer allerdings die Lippen spitzt, muss auch bereit sein zu pfeifen.

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Gruß
Wolfgang


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