Gründe für Nichteinladung eines ehemaligen oder Noch-Angestellten (AGG)

Phönix, NRW, Saturday, 05.03.2022, 09:17 (vor 787 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo Ralf,

die Einladung eines Menschen mit Schwerbehinderung ist bei öffentlichen Arbeitgebern entbehrlich,
wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Als Maßstab für das offensichtliche Fehlen der fachlichen
Eignung ist die Stellenausschreibung heranzuziehen. Die SBV hat hierzu das Unterrichtungsrecht und ist
vor der Entscheidung anzuhören. Folglich wird nicht jeder Bewerber mit Schwerbehinderung ausnahmslos
eingeladen.

Grundsätzlich ist die SBV kein Entscheidungsträger und auch keine zustimmungspflichtige Personalvertretung,
sie ist anzuhören. Damit wird ihr die Gelegenheit gegeben zu einer Angelegenheit vorzutragen und Einwände zu
formulieren. Darüber nimmt sie Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Dienstgebers, sie ist aber nicht an der
Entscheidung als solches beteiligt. Selbige ist mitzuteilen, wenn sie getroffen wurde.

Das Schwerbehindertenrecht soll Nachteile durch eine Schwerbehinderung ausgleichen, aber keine Vorteile
verschaffen. Kommt man daher in der Probezeit zu der Überzeugung, dass man nicht zusammenpasst und
das der Arbeitsplatz auch nicht, mit Hinblick auf die behinderungsbedingten Einschränkungen und im Rahmen
der Möglichkeiten, angepasst werden kann, ist es eben besser sich zu trennen. Dabei gehe ich davon aus,
dass alle Rechte beachtet wurden und alle Beteiligten vor dem Aussprechen der Kündigung im Austausch waren.

Es bleibt jedem unbenommen, sich auch aus einem während der Probezeit gekündigten Dienstverhältnis
auf eine andere ausgeschriebene Stelle des Dienstgebers zu bewerben. Jedes Dienst- und Arbeitsverhältnis
beinhaltet Rechte und Pflichten und sicherlich werden Pflichtverletzungen aus dem vorherigen Dienstverhältnis,
welches während der Probezeit gekündigt wurde, einen Einfluss auf die Bewerbung und deren Bewertung haben.

Letztlich wird das Schwerbehindertenrecht und sein korrektes Anwenden eine Probezeitkündigung nicht verhindern,
wenn die Gründe in der Person und ihrem Verhalten liegen, ohne Bezug zur Schwerbehinderung.

Viele Grüße
Phönix


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion