Gründe für Nichteinladung eines ehemaligen oder Noch-Angestellten (AGG)

Cebulon, Monday, 07.03.2022, 23:46 (vor 784 Tagen) @ Ralf Böttcher

Kann ein AG durch Kündigung eines schwerbehinderten ANs diesen eben durch Kündigung diskriminieren, wenn die Schwerbehinderung etwas mit der Kündigung zu tun hat?

Hallo, das ist alles äußerst pauschal: Es käme bei einer Kündigung nach der Wartezeit darauf an, ob in dem Bescheid des Versorgungsamts eine ganz bestimmte Behinderungsart explizit festgestellt wurde und ob dann genau diese spezielle Behinderungsart kausal für die „Defizite“ ist. Dann müsste sich das Integrationsamt ggf. damit befassen. Damit ist jedoch keinesfalls gesagt, dass das Integrationsamt bei Kausalität unbedingt zuzustimmen hätte laut Rspr. der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Hier ist jedoch die Kündigung vor Ablauf der Wartezeit erfolgt und eben nicht danach. Was sollte denn hier konkret diskriminierend sein gemäß dem § 164 Abs. 2 SGB IX bzw. AGG – zumal ja die SBV zuvor beteiligt wurde?

Gruß,
Cebulon


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