Beteiligung SBV bei Einstellung Auszubildende Autismus (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 29.03.2022, 09:01 (vor 769 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

nach Tagen des Homme-Office hatte ich auch mal wieder die Fachkommentierung zur Hand.
Zumindest Düwell in LPK-SGB IX, § 156 Rn 30 kann Deiner Auffassung nicht folgen:

"Die Stellen, auf denen Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden, sind ebenfalls nach der eindeutigen Formulierung in § 156 Abs. 1 Arbeitsplätze im Sinne des Teils 2 des SGB IX."

Es ist daher kein "Unfug", den Begriff "freie Arbeitsplätze" in § 164 Abs. 1 SGB IX auch auf Ausbildungsplätze auszuweiten mit den entsprechenden rechtlichen Folgen für diebeteiligung der SBV am Bewerbungsverfahren.

Beim LPK-SGB IX zieht sich diese Gleichstellung der Berufsausbildungsplätzen zu den anderen Arbeitsplätzen wie ein roter Faden durch die Kommentierung. Und die einzige Ausname, nämlich die Nichtberücksichtigung von Ausbildungsplätzen bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl des § 157 SGB IX ist eine vom Gesetzgeber gewollte Ausnahme, um auszubildende Arbeitgeber bei der Erreichung von Schwellenwerten zu entlasten (Düwell in LPK-SGB IX, § 157 Rn 3, der auch an dieser Stelle die grundsätzliche Gleichstellung von Ausbildungs- mit Arbeitsplätzen betont).

Und das Fachlexikon des BiH ist in diesen Fragen regelmäßig keine verlässliche Quelle und muß gegengecheckt werden, da es oft recht alleine und im ausdrücklichen Widerspruch zu anderen Fachkommentierungen dasteht mit seinen Rechtsauffassungen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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