Gleichstellung: Keine SBV-Beteiligung (Azubi, GdB < 30) (Einstellung)

Cebulon, Friday, 01.04.2022, 21:33 (vor 765 Tagen) @ albarracin

Zumindest Düwell … kann Deiner Auffassung nicht folgen:

Naja, nichts als Unterstellung, Halbwissen sowie wieder mal offenkundige Defizite bei Deiner Auslegung und Recherche:

Jede SBV sollte m.E. (zumindest) wissen, für wen sie eigentlich zuständig ist, wen sie zu vertreten hat - und wer wahlberechtigt ist und wer nicht.

Würde halt mal einen Grund– bzw. Fachkurs bei einem professionellen Seminar-Anbieter zur Gleichstellung und Anwendung von Rechtstexten wie zum Beisp. KomSem oder IFB buchen, um Deine grundlegendsten Wissenslücken im Basiswissen zum SGB IX ab 2004 zu schließen. Hier exemplarisch nur mal drei „Belegstellen“, welche Du auch selbst leicht in wenigen Minuten hättest googeln können im Homeoffice:

* KomSem zu § 151 Absatz 4 SGB IX:
„Hinweis: Gleichgestellte mit GdB unter 30 haben kein aktives Wahlrecht nach § 177 Abs. 2 SGB IX.“

* IFB-Lexikon zu § 151 Abs. 4 SGB IX:
„Alle anderen besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen gelten für diesen Personenkreis aber nicht.“

* BIH-Lexikon zu § 151 Abs. 4 SGB IX:
„Alle anderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen, wie der besondere Kündigungsschutz, gelten jedoch nicht.“

Gruß,
Cebulon


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