Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Zusatzurlaub)
Hallo Jürgen, schau mal hier:
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/beendigung-anwendung-schwerbehindertenrecht/
Solange du klagst und noch kein Urteil gesprochen wurde gelten weiterhin alle deine Vergünstigungen wie zusätzlichen Urlaubsanspruch, Lohnsteuerfreibetrag etc.
Und selbst nach dem Urteilsspruch hast du noch eine Schutzfrist von 3 Monaten.
Viele Grüße