Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Zusatzurlaub)
Ich weiß das mein Status solange erhalten bleibt bis zur Entscheidung des Sozial Gericht aber ich finde nichts darüber und der Betrieb möchte mir die 3 Tage nicht gewähren, da mein Behindertenstatus seit 04/2022 erloschen ist.
Nur zur Ergänzung. Bei der Ausgleichsabgabe ganzjährig berücksichtigungsfähig und ebenso ganzjährig auch beim Zusatzurlaub. Dieses Prinzip sollte auch ein ledigl. halbwegs „begabter“ Personaler eigentlich kapieren – der sein Gehirn einschaltet. Auch besteht Wahlrecht lt. § 177 Abs. 2 SGB IX.
Gruß,
Cebulon