Mittlere Art und Güte (Fragen zu einer Behinderung)

garda, Berlin, Thursday, 05.10.2023, 16:08 (vor 205 Tagen) @ Horst Schultze

Hallo zusammen,
es gibt ja nun mehrere Urteile, in denen o. g. definiert wurde.
Gibt es aber nun auch welche, in denen es konkret um Schwerbehinderte geht, vielleicht auch welche, in denen es um psychische Erkrankungen geht? Falls ja, welche bitte?

Hallo,

ein Sonderrecht für bestimmte Behinderungen bzw. Erkrankungen gibt es so nicht.

Gilt für Schwerbehinderte ein anderes Maß? Falls ja, wie viel "schlechter", langsamer darf ein Schwerbehinderter arbeiten und wie viel schlechter darf die Arbeitsqualität sein

Ein Arbeitgeber muss eine Minderleistung von bis zu 30 % weniger als die Sollleistung hinnehmen. Mehr als 30 und maximal 50 % können durch den Beschäftigungssicherungszuschuss des Inklusionsamts auf Antrag ausgeglichen werden.

und auch bzgl. des Verhaltens, wie viel schlechter sozusagen darf es sein, um final im Zwischen- oder Arbeitszeugnis einen Anspruch auf eine Formulierung für eine drei zu haben?

Eine Zeugnisnote für das Verhalten von mindestens 3 bezüglich Verhalten? Ist es denn in der Realität noch deutlich schlechter? Liegt das an der Behinderung und wenn ja, wie und warum? Das halte ich für schwierig und in jedem Fall wäre dies eine Einzelfallentscheidung. Hier wird in meinen Augen die Grenze zur Rechtsberatung tangiert, zudem ist das Arbeitsrecht und hier sollte ein Fachjurist befragt werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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